Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden: Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zu Zinsfestsetzungen
Die Finanzverwaltung weist Einsprüche und Änderungsanträge zu Zinsfestsetzungen gemäß § 233a AO in einer Allgemeinverfügung zurück.Mehr zum Thema ‚Zinssatz’…Mehr zum Mehr auf haufe.de