AKTUELLES
NEWS

Absetzbarkeit ungeklärt: Barzahlung bei Kinderbetreuung durch Minijobs

Die für Kinderbetreuung angefallenen Aufwendungen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar – wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Ob dabei auch eine Barzahlung möglich Mehr auf haufe.de